Switch-E Firmenrad Invisible E-Bike serie
Die Begriffe Firmenrad oder Dienstrad sind gesetzlich nicht definiert. Die Diensträder werden in der Regel vom Arbeitgeber geleast und den Arbeitnehmern gegen Entgeltverzicht zur Nutzung überlassen. Der Wert der Privatnutzung wird - analog zum Firmenwagen - mit 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstanschaffung angesetzt....